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WEG-Unterlagen prüfen: Der komplette Leitfaden für Wohnungskäufer

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist die Prüfung der WEG-Unterlagen entscheidend. Wir zeigen, auf welche Protokolle, Rücklagen und Beschlüsse Sie achten müssen.

Warum WEG-Unterlagen entscheidend sind

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kaufen Sie nie nur Ihre vier Wände – Sie treten automatisch in eine Eigentümergemeinschaft ein. Diese Gemeinschaft hat eine Geschichte, laufende Verpflichtungen und manchmal ungelöste Konflikte. All das ist in den WEG-Unterlagen dokumentiert. Wer diese Dokumente nicht liest, kauft buchstäblich die Katze im Sack.

Diese Unterlagen müssen Sie anfordern

Folgende Dokumente sollten Sie vom Verkäufer oder der Hausverwaltung anfordern:

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen (mind. 3 Jahre)
  • Aktuelle Hausgeldabrechnungen (mind. 3 Jahre)
  • Wirtschaftsplan (laufendes Jahr)
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Aktuelle Instandhaltungsrücklage (Kontostand)
  • Beschlussliste (alle jemals gefassten Beschlüsse)
  • Ggf. laufende oder drohende Gerichtsverfahren
  • Protokolle lesen: Worauf achten?

    Lesen Sie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen aufmerksam. Achten Sie auf:

  • Beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Sanierungsmaßnahmen – diese werden auf Sie als neuen Eigentümer übergehen.
  • Wiederkehrende Streitpunkte zwischen Eigentümern – ein Hinweis auf Konfliktpotenzial.
  • Sonderumlagen: Wurden in der Vergangenheit Sonderumlagen beschlossen? Sind weitere geplant?
  • Beschlüsse zur Erhöhung des Hausgeldes.
  • Instandhaltungsrücklage: Die entscheidende Kennzahl

    Die Instandhaltungsrücklage ist das Sparbuch der WEG für große Reparaturen. Eine Faustregel: Mindestens 1 % des Gebäudewertes sollte jährlich eingestellt werden (Sachwert-Methode nach WEG). Bei älteren Gebäuden reicht das oft nicht. Prüfen Sie den aktuellen Kontostand im Verhältnis zur Gebäudegröße und zum Alter. Eine sehr niedrige Rücklage kann bedeuten: Sonderumlage kommt bald.

    Hausgeld: Umlagefähig vs. nicht umlagefähig

    Das Hausgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem umlagefähigen Teil (den Sie auf den Mieter umlegen können, z. B. Hausreinigung, Treppenhausbeleuchtung, Versicherung) und dem nicht umlagefähigen Teil (den Sie als Eigentümer selbst tragen, z. B. Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten). Für die Renditeberechnung ist nur der nicht umlagefähige Anteil relevant – dieser mindert Ihren Cashflow.

    Fazit: Prüfen schützt

    WEG-Unterlagen zu prüfen kostet Zeit, schützt aber vor teuren Überraschungen. Wenn Ihnen eine Hausverwaltung die Unterlagen verweigert oder verzögert – Vorsicht. Das ist ein schlechtes Zeichen. Eine gesunde WEG hat nichts zu verbergen.

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