WEG-Unterlagen prüfen: Der komplette Leitfaden für Wohnungskäufer
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist die Prüfung der WEG-Unterlagen entscheidend. Wir zeigen, auf welche Protokolle, Rücklagen und Beschlüsse Sie achten müssen.
Warum WEG-Unterlagen entscheidend sind
Beim Kauf einer Eigentumswohnung kaufen Sie nie nur Ihre vier Wände – Sie treten automatisch in eine Eigentümergemeinschaft ein. Diese Gemeinschaft hat eine Geschichte, laufende Verpflichtungen und manchmal ungelöste Konflikte. All das ist in den WEG-Unterlagen dokumentiert. Wer diese Dokumente nicht liest, kauft buchstäblich die Katze im Sack.
Diese Unterlagen müssen Sie anfordern
Folgende Dokumente sollten Sie vom Verkäufer oder der Hausverwaltung anfordern:
Protokolle lesen: Worauf achten?
Lesen Sie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen aufmerksam. Achten Sie auf:
Instandhaltungsrücklage: Die entscheidende Kennzahl
Die Instandhaltungsrücklage ist das Sparbuch der WEG für große Reparaturen. Eine Faustregel: Mindestens 1 % des Gebäudewertes sollte jährlich eingestellt werden (Sachwert-Methode nach WEG). Bei älteren Gebäuden reicht das oft nicht. Prüfen Sie den aktuellen Kontostand im Verhältnis zur Gebäudegröße und zum Alter. Eine sehr niedrige Rücklage kann bedeuten: Sonderumlage kommt bald.
Hausgeld: Umlagefähig vs. nicht umlagefähig
Das Hausgeld setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem umlagefähigen Teil (den Sie auf den Mieter umlegen können, z. B. Hausreinigung, Treppenhausbeleuchtung, Versicherung) und dem nicht umlagefähigen Teil (den Sie als Eigentümer selbst tragen, z. B. Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten). Für die Renditeberechnung ist nur der nicht umlagefähige Anteil relevant – dieser mindert Ihren Cashflow.
Fazit: Prüfen schützt
WEG-Unterlagen zu prüfen kostet Zeit, schützt aber vor teuren Überraschungen. Wenn Ihnen eine Hausverwaltung die Unterlagen verweigert oder verzögert – Vorsicht. Das ist ein schlechtes Zeichen. Eine gesunde WEG hat nichts zu verbergen.
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