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Grunderwerbsteuer Sachsen: Berechnung, Freibeträge und Spartipps

5,5 % Grunderwerbsteuer in Sachsen – wir zeigen, wie die Steuer berechnet wird und welche legalen Möglichkeiten es gibt, sie zu reduzieren.

Grunderwerbsteuer in Sachsen: Die Fakten

Die Grunderwerbsteuer in Sachsen beträgt 5,5 % des Kaufpreises. Sie wird vom Finanzamt nach der Beurkundung des Kaufvertrags erhoben und ist eine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen damit im oberen Mittelfeld – Bayern (3,5 %) ist am günstigsten, Schleswig-Holstein, Brandenburg und NRW (6,5 %) am teuersten.

Berechnungsbeispiel

Bei einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer in Sachsen:

  • 000 € × 5,5 % = 16.500 €
  • Dieser Betrag muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids an das Finanzamt überwiesen werden. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Grundbuchumschreibung benötigt.

    Legale Möglichkeiten zur Reduzierung

    Es gibt legale Wege, die Grunderwerbsteuerlast zu senken:

  • Inventar separat ausweisen: Einbauküche, Markisen, Sauna oder Gartenhaus können im Kaufvertrag mit realistischem Wert separat aufgeführt werden. Auf bewegliches Inventar fällt keine Grunderwerbsteuer an.
  • Instandhaltungsrücklage: Bei Eigentumswohnungen kann der anteilige Wert der Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden – einige Finanzämter akzeptieren das.
  • Familienverkäufe: Verkäufe zwischen Ehepartnern und Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder) sind von der Grunderwerbsteuer befreit.
  • Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

    Die Grunderwerbsteuer entsteht mit der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Das Finanzamt wird automatisch vom Notar informiert und sendet den Steuerbescheid in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen. Planen Sie diesen Betrag in Ihrer Liquiditätsplanung ein – er ist nicht finanzierbar und muss aus Eigenmitteln gezahlt werden.

    Fazit

    Die Grunderwerbsteuer ist ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten und lässt sich nicht vollständig vermeiden. Aber mit der richtigen Vertragsgestaltung – insbesondere der separaten Ausweisung von Inventar – können einige tausend Euro gespart werden. Sprechen Sie mit Ihrem Notar über die Möglichkeiten.

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