Notartermin beim Immobilienkauf: Was Sie erwartet
Der Notartermin ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zum Eigentumsübergang. Wir erklären den Ablauf, typische Stolperfallen und wie Sie optimal vorbereitet sind.
Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf
In Deutschland ist der Immobilienkaufvertrag ohne notarielle Beurkundung nichtig – das schreibt § 311b BGB vor. Ein Handschlag, eine E-Mail, ein unterschriebenes Papier: alles rechtlich wertlos, solange der Notar nicht beurkundet hat.
Entscheidend für Ihr Verständnis: **Der Notar ist unparteiisch.** Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer. Er ist kein Berater, der für Sie verhandelt, und er prüft nicht, ob der Kaufpreis angemessen ist oder ob die Immobilie Mängel hat. Seine Aufgabe ist es, den Vertrag rechtssicher zu gestalten, beide Seiten über die rechtlichen Folgen zu belehren und die Abwicklung über das Grundbuch zu steuern.
Wer erwartet, dass der Notar ihn vor einem schlechten Geschäft schützt, missversteht seine Rolle. Er schützt Sie vor einem **rechtlich fehlerhaften** Geschäft – nicht vor einem wirtschaftlich unklugen. Wer den Notar auswählt, ist übrigens Verhandlungssache; üblicherweise benennt ihn der Käufer, weil er die Kosten trägt.
Den Vertragsentwurf vorab lesen – Ihr wichtigstes Recht
Bei Verbrauchergeschäften – also wenn eine Privatperson von einem Unternehmer kauft – schreibt das Gesetz eine **Wartefrist von zwei Wochen** zwischen Übersendung des Entwurfs und Beurkundung vor (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Diese Frist dient Ihrem Schutz.
Auch wenn Sie von privat kaufen und die Frist formal nicht greift: Bestehen Sie auf mindestens zwei Wochen Vorlauf. Lesen Sie den Entwurf – vollständig, nicht nur die Zahlen.
Diese Punkte prüfen Sie besonders sorgfältig:
Jede Frage, die Sie beim Lesen haben, stellen Sie **vor** dem Termin – schriftlich, damit Sie eine dokumentierte Antwort haben.
Ablauf: Was passiert beim Termin?
Der Termin selbst dauert je nach Umfang etwa 30 bis 90 Minuten und läuft immer nach demselben Muster ab:
Ein Punkt, der oft überrascht: Sie zahlen beim Notartermin **nichts**. Kein Geld wechselt den Besitzer. Die Zahlung erfolgt erst später, nach Vorliegen aller Voraussetzungen.
Was nach dem Notartermin passiert
Die Beurkundung ist nicht das Ende, sondern der Startschuss für die Abwicklung. Der übliche Ablauf:
Von der Beurkundung bis zur Grundbucheintragung vergehen typischerweise zwei bis sechs Monate. Wirtschaftlicher Eigentümer sind Sie aber schon ab dem Nutzen-Lasten-Wechsel.
Typische Stolperfallen
Fazit: Vorbereitung macht den Termin zur Formsache
Wenn Sie den Entwurf gelesen, Ihre Fragen vorab geklärt, die Finanzierung gesichert und die Grunderwerbsteuer eingeplant haben, ist der Notartermin genau das, was er sein sollte: eine förmliche Bestätigung dessen, was längst besprochen ist.
Wir begleiten unsere Kunden zum Notartermin, prüfen den Entwurf mit ihnen und sorgen dafür, dass alle Unterlagen rechtzeitig beim Notar liegen. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Vertragsentwurf etwas fehlt: Sprechen Sie uns an.
Einen Überblick über den gesamten Kaufprozess gibt unser Beitrag Ablauf Immobilienkauf.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Notartermin beim Immobilienkauf?
Je nach Umfang des Vertrags etwa 30 bis 90 Minuten. Der Notar muss den gesamten Vertrag laut verlesen – das ist gesetzlich vorgeschrieben und nimmt den größten Teil der Zeit ein.
Muss ich den Kaufpreis beim Notartermin bezahlen?
Nein. Beim Termin wechselt kein Geld den Besitzer. Gezahlt wird erst, wenn der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt – also nachdem die Auflassungsvormerkung eingetragen, die Lastenfreistellung gesichert und etwaige Vorkaufsrechte geklärt sind.
Wann bekomme ich den Grunderwerbsteuerbescheid?
Erfahrungsgemäß vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung. Die Steuer ist dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig – in Sachsen 5,5 % des Kaufpreises. Dieses Geld müssen Sie aus Eigenmitteln aufbringen und rechtzeitig einplanen.
Kann ich den Kaufvertrag nach der Beurkundung noch rückgängig machen?
In aller Regel nicht. Mit der Beurkundung sind Sie gebunden. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag ein entsprechendes Rücktrittsrecht vorsieht oder ein gesetzlicher Grund vorliegt – etwa arglistige Täuschung. Deshalb: Finanzierung sichern, bevor Sie zum Notar gehen.
Wer sucht den Notar aus und wer zahlt ihn?
Üblicherweise benennt der Käufer den Notar, weil er auch die Kosten trägt. Notargebühren und Grundbuchkosten liegen zusammen bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt – ein Preisvergleich zwischen Notaren bringt daher nichts.
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