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Notartermin beim Immobilienkauf: Was Sie erwartet

Der Notartermin ist der letzte Schritt vor dem Eigentumsübergang. Wir erklären den Ablauf, typische Stolperfallen und wie Sie optimal vorbereitet sind.

Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf

In Deutschland ist der Notar beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben – und das aus gutem Grund. Der Notar ist eine unabhängige, neutrale Rechtsperson, die weder Käufer noch Verkäufer vertritt, sondern das Recht sicherstellt. Er prüft die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch, erstellt den Kaufvertrag, führt die Beurkundung durch und koordiniert die Eigentumsumschreibung.

Ablauf: Was passiert beim Termin?

Der typische Notartermin läuft so ab:

  • Begrüßung und Identitätsfeststellung (Ausweis oder Reisepass mitbringen!)
  • Vorlesen des gesamten Kaufvertrags durch den Notar – dieser Schritt ist verpflichtend und dauert bei komplexeren Verträgen 60–90 Minuten
  • Klärung von Fragen beider Parteien
  • Unterzeichnung durch alle Beteiligten
  • Beurkundung durch den Notar
  • Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch – diese schützt den Käufer, bis die vollständige Umschreibung abgeschlossen ist.

    Den Vertragsentwurf vorab lesen

    Der Notar sendet den Kaufvertragsentwurf in der Regel 14 Tage vor dem Termin zu. Nutzen Sie diese Zeit! Lesen Sie den Entwurf sorgfältig durch. Wenn Sie sich unsicher sind: lassen Sie ihn von einem Fachanwalt für Immobilienrecht oder einem erfahrenen Makler prüfen. Beim Notartermin selbst sind kurzfristige Änderungen möglich, aber zeitaufwendig.

    Typische Stolperfallen

  • Fehlende Unterlagen: Ausweis vergessen – klingt banal, kommt vor.
  • Ungeklärte Lasten im Grundbuch: Grundschulden des Verkäufers müssen aus dem Kaufpreis abgelöst werden. Das ist normal, sollte aber vorher bekannt sein.
  • Falsche Zahlungsfristen: Der Kaufpreis ist meist innerhalb von 4–6 Wochen nach Beurkundung fällig. Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzierungsbank diesen Zeitplan kennt.
  • Streitigkeiten über Inventar: Was gehört zum Kauf? Küche, Einbauschränke? Das muss im Vertrag stehen.
  • Nach dem Notartermin

    Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Eintragung der Auflassungsvormerkung – nicht erst nach vollständiger Grundbuchumschreibung (die dauert oft Wochen bis Monate). Der genaue Termin der Schlüsselübergabe sollte im Kaufvertrag klar geregelt sein.

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