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Wie wird meine Immobilie bewertet? Die 3 wichtigsten Verfahren

Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert – welches Verfahren bei Ihrer Immobilie angewendet wird und was das für den Preis bedeutet.

Warum das Bewertungsverfahren den Preis beeinflusst

Eine Immobilie hat keinen universellen, objektiven Wert – sie hat so viele Werte, wie es Bewertungsmethoden gibt. Je nachdem, ob ein Gutachter das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren anwendet, kann das Ergebnis erheblich variieren. Als Eigentümer oder Käufer zu wissen, welches Verfahren für Ihre Immobilie typischerweise angewendet wird, ist entscheidend für realistische Preiserwartungen.

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist das direkteste: Der Wert wird anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Immobilien in ähnlicher Lage ermittelt. Es ist das bevorzugte Verfahren für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Regionen mit ausreichend Vergleichstransaktionen. In Dresden liefert die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses die Datengrundlage.

Vorteil: Sehr marktnahes Ergebnis. Nachteil: Funktioniert nur mit ausreichend Vergleichsdaten – in ländlichen Lagen oder bei sehr besonderen Objekten ist die Datenlage oft dünn.

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist das Standard-Bewertungsverfahren für Renditeobjekte: Mehrfamilienhäuser, vermietete Gewerbeeinheiten, Wohnanlagen. Es berechnet den Wert aus dem nachhaltig erzielbaren Ertrag (Jahresrohertrag minus Bewirtschaftungskosten), kapitalisiert mit einem marktüblichen Liegenschaftszinssatz.

Der Liegenschaftszinssatz ist entscheidend: Er spiegelt die Renditeerwartung des Marktes wider. Je niedriger er ist, desto höher der errechnete Wert – und umgekehrt. In Dresden liegen die Liegenschaftszinssätze für Wohnmietshäuser je nach Lage zwischen ca. 3,5 und 5,5 %.

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren orientiert sich an den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung plus Bodenwert. Es wird typischerweise bei selbst genutzten Einfamilienhäusern angewendet, wenn keine ausreichenden Vergleichstransaktionen vorliegen. Es ist das am wenigsten marktorientierte Verfahren – weshalb der Sachwert oft vom tatsächlichen Marktpreis abweicht und ein Marktanpassungsfaktor benötigt wird.

Welches Verfahren für welche Immobilie?

Als Faustformel gilt: Eigentumswohnungen → Vergleichswertverfahren. Vermietete Mehrfamilienhäuser → Ertragswertverfahren. Selbst genutztes Haus ohne gute Vergleichsdaten → Sachwertverfahren. In der Praxis kombinieren erfahrene Gutachter oft mehrere Verfahren und gleichen die Ergebnisse ab.

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