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Wie wird meine Immobilie bewertet? Die 3 wichtigsten Verfahren

Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert – welches Verfahren bei Ihrer Immobilie angewendet wird und was das für den Preis bedeutet.

Warum das Bewertungsverfahren den Preis beeinflusst

Dieselbe Immobilie kann – je nach angewandtem Verfahren – zu spürbar unterschiedlichen Werten kommen. Das ist kein Mangel des Systems, sondern seine Logik: Jedes Verfahren beantwortet eine andere Frage.

Das Vergleichswertverfahren fragt: Was zahlt der Markt für vergleichbare Objekte? Das Ertragswertverfahren fragt: Was wirft die Immobilie ab? Das Sachwertverfahren fragt: Was würde es kosten, sie neu zu bauen?

Gesetzlich geregelt sind alle drei in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Für Sie als Eigentümer oder Käufer ist entscheidend zu wissen, welches Verfahren bei Ihrem Objekttyp maßgeblich ist – denn daraus ergeben sich die Stellschrauben, an denen der Wert tatsächlich hängt. Wer eine vermietete Wohnung mit Sachwertargumenten verkaufen will, redet am Käufer vorbei.

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist das marktnächste und bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern das dominierende Verfahren.

Die Logik ist einfach: Man sucht tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte in vergleichbarer Lage und passt sie an die Besonderheiten des Bewertungsobjekts an – Größe, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Etage, Balkon, Aufzug.

Die entscheidende Datenquelle in Sachsen sind die **Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse**. Dort sind alle notariell beurkundeten Kaufpreise erfasst – also echte Transaktionen, nicht Angebotspreise aus Portalen. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer belastbaren Bewertung und einem Online-Rechner: Portale kennen nur, was gefordert wurde, nicht, was gezahlt wurde.

Die Grenze des Verfahrens: Es braucht ausreichend Vergleichsfälle. Bei einer Villa in Oberlößnitz oder einem Herrenhaus im Elbland gibt es die schlicht nicht – dann muss ein anderes Verfahren ran.

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist das Verfahren für alle Objekte, bei denen die Rendite im Vordergrund steht: Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien.

Bewertet wird nicht die Bausubstanz, sondern der Zahlungsstrom. Vereinfacht:

  • Jahresrohertrag ermitteln (die nachhaltig erzielbare Jahresnettokaltmiete)
  • Bewirtschaftungskosten abziehen (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis) → Reinertrag
  • Bodenwertverzinsung abziehen → Gebäudereinertrag
  • Mit dem Vervielfältiger kapitalisieren (abhängig von Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer)
  • Bodenwert wieder hinzurechnen
  • Der kritischste Hebel ist die **nachhaltig erzielbare Miete** – nicht die aktuell vereinbarte. Eine Wohnung, die 30 % unter Marktniveau vermietet ist, wird nicht mit der Marktmiete bewertet, sondern mit dem, was realistisch durchsetzbar ist. Genau deshalb ist der Kaufpreis vermieteter Objekte oft niedriger als der von leeren – siehe unseren Beitrag Vermietete Wohnung kaufen.

    Das Sachwertverfahren

    Das Sachwertverfahren fragt: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu errichten – abzüglich der Alterswertminderung – plus Bodenwert?

    Angewendet wird es vor allem dort, wo weder ausreichend Vergleichsfälle noch eine sinnvolle Ertragsperspektive vorliegen: bei individuellen Einfamilienhäusern, Villen, Herrenhäusern und besonderen Objekten. Auch Banken greifen im Rahmen der Beleihungswertermittlung häufig darauf zurück.

    Der Ablauf:

  • Normalherstellungskosten (NHK) je Quadratmeter Bruttogrundfläche ansetzen
  • An den Baupreisindex anpassen
  • Alterswertminderung abziehen (nach Restnutzungsdauer)
  • Besondere objektspezifische Merkmale berücksichtigen (Bauschäden, Sanierungsstau)
  • Bodenwert hinzurechnen
  • Mit dem Sachwertfaktor an die Marktlage anpassen
  • Der letzte Schritt ist der wichtigste und wird von Laien regelmäßig übersehen: Der reine Sachwert ist noch kein Marktwert. Erst der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses bringt ihn auf das Niveau, das der Markt tatsächlich bezahlt – und der liegt je nach Lage teils deutlich unter 1,0.

    Welches Verfahren für welche Immobilie?

    Als praktische Orientierung:

  • **Eigentumswohnung, selbstgenutzt** → Vergleichswertverfahren
  • **Eigentumswohnung, vermietet** → Vergleichswert, häufig plausibilisiert durch den Ertragswert
  • **Einfamilienhaus in typischer Bebauung** → Vergleichswertverfahren
  • **Villa, Herrenhaus, Einzelobjekt** → Sachwertverfahren, marktangepasst
  • **Mehrfamilienhaus** → Ertragswertverfahren
  • **Gewerbeimmobilie** → Ertragswertverfahren
  • **Grundstück** → Bodenrichtwert und Vergleichswert
  • In der Praxis wird selten nur ein Verfahren gerechnet. Ein sauberes Gutachten ermittelt einen Hauptwert und plausibilisiert ihn mit einem zweiten Verfahren. Weichen beide stark voneinander ab, ist das ein Signal – kein Fehler, sondern ein Hinweis darauf, dass etwas an der Immobilie besonders ist.

    Was den Wert am Ende wirklich bewegt

    Unabhängig vom Verfahren gibt es Faktoren, die in jeder Rechnung durchschlagen: Lage und Mikrolage, Zustand und Sanierungsstand, Grundriss und Zuschnitt, Baujahr und Restnutzungsdauer, Energiekennwert – und, bei Wohnungen, der Zustand der Eigentümergemeinschaft.

    Der Energiekennwert hat dabei in den letzten Jahren massiv an Gewicht gewonnen. Käufer rechnen Sanierungskosten heute direkt in den Kaufpreis ein. Eine Immobilie mit Energieklasse G wird nicht mehr „mit Abstrichen“ gekauft, sondern mit einem konkreten Abschlag, der der geschätzten Sanierung entspricht. Details dazu in Was den Immobilienwert bestimmt.

    Fazit: Verfahren verstehen heißt Preis verstehen

    Wer weiß, nach welchem Verfahren seine Immobilie bewertet wird, weiß auch, welche Argumente in der Preisverhandlung tragen – und welche ins Leere laufen. Beim Mehrfamilienhaus zählt der Mietertrag, bei der Villa die Substanz, bei der Eigentumswohnung der Vergleich mit dem Nachbarn.

    Online-Rechner können all das nicht leisten: Sie kennen weder die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses noch den Zustand Ihres Objekts. Für eine belastbare Zahl brauchen Sie eine Bewertung vor Ort.

    Unsere Immobilienbewertung in Dresden ist kostenlos und unverbindlich – wir nennen Ihnen eine realistische Spanne und sagen Ihnen ehrlich, welches Verfahren bei Ihrem Objekt trägt.

    Häufige Fragen

    Welches Bewertungsverfahren wird bei meiner Eigentumswohnung angewendet?

    In der Regel das Vergleichswertverfahren – der Wert leitet sich aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Wohnungen in vergleichbarer Lage ab. Bei vermieteten Wohnungen wird das Ergebnis häufig zusätzlich mit dem Ertragswertverfahren plausibilisiert.

    Sind Online-Immobilienbewertungen zuverlässig?

    Als grobe Orientierung ja, als Verhandlungsgrundlage nein. Online-Rechner arbeiten meist mit Angebotspreisen aus Portalen, nicht mit den tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen der Gutachterausschüsse. Sie kennen zudem weder den Zustand Ihres Bads noch den Zuschnitt noch die Straßenseite. Abweichungen von 10 bis 20 % sind normal.

    Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Kaufpreis?

    Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag erzielbar wäre. Der Kaufpreis ist das, was tatsächlich gezahlt wird – beeinflusst von Verhandlungsgeschick, Zeitdruck, Emotionen und der Zahl der Interessenten. Beide können deutlich auseinanderliegen.

    Was kostet eine Immobilienbewertung?

    Eine Marktwerteinschätzung durch einen Makler ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen – etwa für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung – kostet dagegen je nach Objekt und Umfang typischerweise einen vierstelligen Betrag.

    Wie stark beeinflusst der Energieausweis den Wert?

    Deutlich stärker als noch vor wenigen Jahren. Käufer rechnen die zu erwartenden Sanierungskosten heute direkt in den Kaufpreis ein. Eine schlechte Energieklasse führt daher nicht zu vagen Abstrichen, sondern zu einem konkreten, oft fünfstelligen Abschlag.

    Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

    Unsere Experten in Dresden und Radebeul beraten Sie persönlich – unverbindlich und vertraulich.

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